Checkliste zur Langzeitarchivierung: Anbietung
1. Ist die LZA rechtlich möglich/zulässig?
Ja
Nein
Das Archiv muss die Angemessenheit der Archivierung nicht anonymisierter personenbezogener Daten gemäß HDSIG prüfen. Der Datenanbieter muss über die Rechte zur Verwaltung urheberrechtlich geschützter Daten verfügen, um dem Archiv die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen zu können.
Eine Archivierung ist nicht möglich.
2a. Besteht seitens des Archivs ein Auftrag zur LZA?
Ja
Nein
Ein solcher kann beispielsweise im Rahmen von Projekten bestehen.
Bestehen andere triftige Gründe zur LZA: weiter bei 2b. Ansonsten ist eine LZA nicht möglich.
2b. Passen die Daten ins Sammlungsprofil des Archivs?
Ja
Nein
Primärdaten, die nicht in das eigene Sammlungsprofil passen, sollten auch nicht in die LZA übernommen werden. - Wenn beispielsweise ein Hochschularchiv grundsätzlich keine Forschungsdaten archiviert, werden diese auch nicht übernommen.
Bestehen andere triftige Gründe zur LZA: weiter bei 2c. Ansonsten ist eine LZA nicht möglich.
2c. Sollen die Daten für eine unbegrenzte Zeit vorgehalten werden?
Ja
Nein
Mit dem potentiellen Datengeber ist abzuklären, ob die Daten dauerhaft oder lediglich temporär vorgehalten und anschließend gelöscht werden sollen.
Eine LZA ist nicht möglich, da ein Archiv die dauerhafte, also zeitlich unbefristete Aufbewahrung von Informationen als Auftrag hat. Der Datengeber ist an das Forschungsdatenmanagement zu verweisen (sofern ein solches existiert).
3. Sind die Daten in einem endgültigen Zustand und bleiben unverändert?
Ja
Nein
Nicht weniger wichtig ist die Frage, ob die angebotenen Daten zum Zeitpunkt der Anbietung noch bearbeitet und sich potentiell oder definitiv verändern werden. - Zum Beispiel da das betreffende Forschungsprojekt noch nicht abgeschlossen ist.
Eine LZA ist nicht möglich, da ein Archiv nicht die gesamte Genese von Daten in großer Detailbreite dokumentieren kann und soll.
4. Besteht eine besondere Bedeutung und/oder Aktualität der Daten?
Ja
Nein
In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die Daten eine besondere Bedeutung und/oder Aktualität aufweisen. - Ein Beispiel für Forschungsdaten von hoher Aktualität können Daten von Klimamessungen und -beobachtungen sein, denen vor dem Hintergrund der gegenwärtig weltweit zu beobachtenden klimatischen Umbrüche potentiell ein bleibender Wert zugesprochen werden kann.
Bestehen andere triftige Gründe zur LZA: weiter bei 5. Ansonsten ist eine LZA nicht möglich.
5. Können die angebotenen Daten sinnvoll nachgenutzt werden?
Ja
Nein
Sind potentielle Nachnutzungsszenarien denk- und formulierbar? Ist eine Nachnutzung der Daten zu erwarten? - Inwiefern sind z.B. die Daten für weitere Forschungen oder Anwendungen wiederverwendbar? Besteht seitens der Fachcommunity eine Nachfrage nach Daten wie den angebotenen? Kann sich eine Nachnutzung zugunsten der Beforschten auswirken (z.B. bei Forschungsdaten im Kontext der postcolonial studies)?
Bestehen andere triftige Gründe zur LZA: weiter bei 6. Ansonsten ist eine LZA nicht möglich.
6. Können die Daten
nicht
ohne weiteres reproduziert werden?
Ja
Nein
Damit ist nicht die Erstellung physischer Kopien der Daten gemeint, sondern die Frage, ob eine identische Datenerhebung gleiche Ergebnisse brächte. - Auch dieses Kriterium lässt sich anhand von Klimadaten veranschaulichen: Da entsprechende Messungen zu einem späteren Zeitpunkt zwangsläufig andere Ergebnisse hervorbrächten, sind die Daten einzigartig und damit nicht reproduzierbar. Eine Reproduzierung kann aber auch an technischen, organisatorischen oder finanziellen Aufwänden denn an einer volatilen Erhebungsumgebung scheitern.
Bestehen andere triftige Gründe zur LZA: weiter bei der nächsten Checkliste. Ansonsten ist eine LZA nicht möglich.
Wurde nur "Ja" ausgewählt bzw. bestand in jedem Fall ein anderer triftiger Grund zur LZA, kann nun mit der Checkliste "Technische Analyse" fortgesetzt werden.